Abwassergebührenabrechnung
Während eines Abrechnungs-/Kalenderjahres werden monatliche Abschlagsbeträge erhoben, die jeweils zum 01. eines jeden Monats für den Vormonat fällig werden. Die zu leistenden Abschlagsbeträge sind anhand des Wasserverbrauches unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Abwassergebühren ermittelt. In der Abrechnung sind die bis zur Bescheiderstellung geleisteten Abschlagsbeträge verrechnet. Hieraus ergibt sich ein Guthaben bzw. eine Restforderung.
Bei Änderung der Abwassergebühren kann zeitanteilig abgegrenzt werden.
Die zu leistenden Beträge müssen zu den angegebenen Fälligkeitsterminen beglichen sein. Zahlungen sind deshalb rechtzeitig vor den angegebenen Terminen zu veranlassen, um unnötige Kosten für Mahnungen etc. zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren und zu Ihrer Verbrauchsabrechnung erhalten Sie während der Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumen in der Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr | Montag, Dienstag, Donnerstag | Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr |
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Ihre Ansprechpartner:
Christina Jüngling |
Marcus Riese Telefon: 0 52 73 / 392-315 E-Mail: marcus.riese@beverungen.de |