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Abwasser: Informationen und Downloads

Abwassergebühren

Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen hat unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben eine sichere Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Das Abwasserwerk investiert entsprechend Jahr für Jahr hohe Beträge in das Kanalnetz und in die Kläranlagen. Die in der Stadt Beverungen erhobenen Abwassergebühren tragen diesem Sachverhalt Rechnung. 

Auch ist zu berücksichtigen, dass das OVG Münster mit Urteil v. 18.12.2007 entschieden hat, dass die Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung getrennt zu erheben sind. Ziel der getrennten Abwassergebühren soll eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung sein. Die Stadt Beverungen erhebt dementsprechend getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

Haben Sie Fragen zu den derzeit gültigen Abwassergebühren, dann wenden Sie sich doch einfach an nebenstehend genannte Ansprechpartner/innen.

Abwassersatzungen

Hier erhalten Sie Informationen über die Abwassersatzungen der Stadt Beverungen, die Ihnen auch als Downloadangebot zur Verfügung stehen.

Eigentumswechsel (Ab-/Ummeldung)

Was ist beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes zu beachten?

Bei einem Wechsel des Eigentumsverhältnisses (z.B. Verkauf, Erbe oder Schenkung eines Grundstückes) müssen das Abwasserwerk der Stadt Beverungen sowie die Stadtwerke Beverungen GmbH über diesen Eigentumswechsel informiert werden.

So ist der bisherige Wasserentgelt- bzw. Abwassergebührenpflichtige (i. d. R. die bisherige Grundstückseigentümerin/der bisherige Grundstückseigentümer) verpflichtet, die Änderung dem Abwasserwerk der Stadt Beverungen sowie der Stadtwerke Beverungen GmbH innerhalb eines Monats nach Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen. Hiernach erfolgt die entsprechende Ummeldung.

Informationen, die bei der Ummeldung benötigt werden:
- Kopie des Grundbuchauszuges, aus dem der Eigentumswechsel hervorgeht
- Name der bisherigen Eigentümerin bzw. des bisherigen Eigentümers mit Kassenzeichen sowie ggf. neuer Anschrift
- Name und Anschrift der neuen Eigentümerin bzw. des neuen Eigentümers
- Zählerstand des Wasserzählers zum Tag der Übergabe

Bei einem Eigentumswechsel ist die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer vom Beginn des Monates an zahlungspflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch folgt. Die verbrauchsabhängigen Wasserentgelte und die Abwassergebühren werden mit dem mitgeteilten Stand des Wasserzählers zum Eigentumsübergang abgerechnet.

Wird der Eigentumswechsel nicht gemeldet, so werden die Wasserrechnungen und Abwassergebührenbescheide weiterhin an die bisherige Eigentümerin bzw. den bisherigen Eigentümer gerichtet. Erteilte Einzugsermächtigungen bleiben gültig.

Rufen Sie uns bei Fragen gerne an.

Ihre Ansprechpartner:

Elisabeth Glänzer
Telefon: 0 52 73 / 392-300
E-Mail: elisabeth.glaenzer@beverungen.de

Kanalisation

Wir betreiben für die Stadt Beverungen mehr als 160 km Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanäle, welche regelmäßig untersucht und unterhalten werden. Entsprechend investieren wir jährlich hohe Summen, um eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen.

Kanalanschluss

Ihr schneller Weg zum Grundstücksanschluss Abwasser

Als Bauherr/in beschäftigen Sie sich früher oder später damit, Ihr Gebäude oder Grundstück an unser Kanalnetz anzuschließen.

Wir sind sehr daran interessiert, gemeinsam mit Ihnen den benötigten Grundstücksanschluss für Ihr Bauvorhaben zu Ihrer Zufriedenheit zu realisieren. Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Fragen zum Grundstücksanschluss Abwasser und zu den Anschlusskosten Ihres Gebäudes haben, wenden Sie sich einfach an unsere nebenstehenden genannten Ansprechpartner/innen.

Ihre Ansprechpartner:

Stephan Reinhard
Telefon: 0 52 73 / 392-320
E-Mail: stephan.reinhard@beverungen.de

Katrin Apel
Telefon: 0 52 73 / 392-322
E-Mail: katrin.apel@beverungen.de

Britta Wrenger
Telefon: 0 52 73 / 392-325
E-Mail: britta.wrenger@beverungen.de


Kläranlage

Die Kläranlage „Osterfeld“ in der Kernstadt Beverungen ist auf  35.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Hier wird das Abwasser der Kernstadt sowie der Stadtteile Herstelle, Würgassen, Wehrden, Blankenau und Drenke gereinigt. Zusätzlich wird das Abwasser von Lauenförde, Meinbrexen und Derental (alle Samtgemeinde Boffzen) aufgenommen und behandelt.

In Dalhausen betreiben wir eine weitere Kläranlage, die auf 6.600 Einwohnerwerte ausgelegt ist. Hier sind die Beverunger Stadtteile Dalhausen, Tietelsen, Rothe, Haarbrück und Jakobsberg angeschlossen.

Sie haben Fragen zur Reinigung des Abwassers in den Kläranlagen Beverungen und Dalhausen?

Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Ansprechpartner:

Christoph Even
Telefon: 0 52 73 / 5204
E-Mail: christoph.even@beverungen.de