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Presseinformation

Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten der Stadtwerke Beverungen GmbH und des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen

Die Stadtwerke Beverungen GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Beverungen informieren über verschiedene Baumaßnahmen im Stadtgebiet Beverungen:

In Jakobsberg wurde im Vorfeld der durch den Kreis Höxter vorgesehenen Straßendeckenerneuerung in der „Jakobusstraße“ (K 44) auf einer Länge von ca. 650 m mit den Arbeiten für die Erneuerung bzw. Neuverlegung von Wasserleitungen begonnen. Die Arbeiten werden durch die Fa. Antenbrink aus Beverungen ausgeführt. Sie werden voraussichtlich bis Ende Mai dauern und müssen unter Vollsperrung der Kreisstraße ausgeführt werden.

In Dalhausen wird das Konzept zur Verbesserung der Wasserversorgungssituation weiter umgesetzt. So findet im Bereich der B 241, Bereich „Obere Hauptstraße“, auf einer Streckenlänge von ca. 300 m ab der kommenden Woche die Erneuerung bzw. Neuverlegung der Wasserleitung statt. In diesem Zusammenhang wird auch der öffentliche Regenwasserkanal erneuert sowie ein für die Behandlung des Straßenabwassers erforderlicher sogenannter Regenüberlauf und eine Regenwasserbehandlungsanlage gebaut. Für die Arbeiten muss die Fahrbahn abschnittsweise gesperrt werden. Die Regelung des Fahrzeugverkehrs erfolgt mittels Ampelschaltung. Die genannten Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende September andauern. Bauausführendes Unternehmen ist die Fa. Nolte aus Beverungen.

Weitere Wasserleitungsbauarbeiten finden ab Mitte April in der Straße „Am Kemperborn“ sowie einem Teilabschnitt der „Heristalstraße“ in Herstelle statt. Hier wird, wie in Jakobsberg, im Vorfeld der durch den Kreis Höxter erfolgenden Straßendeckenerneuerung, auf einer Länge von ca. 450 m die Wasserleitung ausgetauscht. Die Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung ebenfalls durch die Fa. Nolte aus Beverungen ausgeführt und bis Ende Juni abgeschlossen sein. Punktuell finden auch Kanalsanierungsarbeiten statt.

Die Stadtwerke Beverungen GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Beverungen bitten um Verständnis für verkehrstechnische Einschränkungen während der Zeit der Bauarbeiten.

Information des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen

Flächenbefestigungen und Anschluss an die öffentliche Regen- bzw. Mischwasserkanalisation

Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen weist darauf hin, dass sämtliches Niederschlagswasser, welches bei Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, der so genannten Abwasserüberlassungspflicht (§ 44 Landeswassergesetz NRW) unterliegt und der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist. Dies gilt z. B. auch für Garagen-, Carport- und Hofflächen.

Die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt Beverungen muss auch unter amtshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten (z. B. wegen möglicher Vernässungsschäden auf dem Nachbargrundstück) eine ordnungsgemäße Regenwasserbeseitigung sicherstellen. Es obliegt grundsätzlich der Stadt Beverungen, anfallendes Niederschlagswasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Regen- bzw. Mischwasserkanal) zu betreiben.

Abwassertechnische Investitionen der Stadt in einen Regen- bzw. Mischwasserkanal dürfen nicht nachträglich entwertet werden, indem Grundstücke nicht an einen Regen- bzw. Mischwasserkanal angeschlossen oder nachträglich wieder abgekoppelt werden. Die öffentliche Kanalisation kann nur dann sinnvoll erstellt und betrieben werden, wenn sie auch in dem vorgesehenen Maße einheitlich benutzt wird.

Der Grundstückseigentümer kann das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser deshalb nicht auf seinem Grundstück versi­ckern oder ortsnah direkt in ein Gewässer einleiten, wenn die Gemeinde einen Regenwasserkanal vor seinem Grundstück gebaut hat. Dies gilt grundsätzlich auch bei Mischwasserkanalnetzen.

Hinweise zur Regenwassernutzung
Die Überlassungspflicht für das Niederschlagwasser bezieht sich nicht auf den Teil des Regenwassers, welcher beispielsweise zur Gartenbewässerung oder zum Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) verwendet wird. Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dies der Stadt Beverungen (Abwasserwerk) vorher anzuzeigen.

Die Stadt Beverungen räumt dem Grundstückseigentümer entsprechend den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung darüber hinaus die Möglichkeit ein, den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Leitung auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns (Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen, Tel. 05273/392-300).

Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Die Betriebsleitung