Presseinformation
Wasserleitungsbauarbeiten der Stadtwerke Beverungen GmbH in der Unteren Hauptstraße (B 241) in Dalhausen
Die Stadtwerke Beverungen GmbH informiert darüber, dass das Konzept zur Verbesserung der Wasserversorgungssituation in Dalhausen in diesem Jahr weiter umgesetzt wird. So findet im Bereich der „Unteren Hauptstraße“ (B 241) in einem weiteren Bauabschnitt auf einer Streckenlänge von ca. 350 m ab Montag, 28.04.2025, die Erneuerung bzw. Neuverlegung der Wasserleitung statt. Konkret betroffen ist der Abschnitt von der Einmündung „B 241-Immenweg“ bis zur Einmündung „B241-Beverstraße“. Punktuell erfolgen auch Kanalsanierungsarbeiten. Für die Arbeiten, welche voraussichtlich bis August 2025 andauern, muss die Fahrbahn abschnittsweise gesperrt werden. Die Regelung des Fahrzeugverkehrs erfolgt mittels Ampelschaltung. Bauausführendes Unternehmen ist die Fa. Nolte aus Beverungen.
Die Stadtwerke Beverungen GmbH bittet um Verständnis für verkehrstechnische Einschränkungen während der Zeit der Bauarbeiten.
Information des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen
Flächenbefestigungen und Anschluss an die öffentliche Regen- bzw. Mischwasserkanalisation
Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen weist darauf hin, dass sämtliches Niederschlagswasser, welches bei Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, der so genannten Abwasserüberlassungspflicht (§ 44 Landeswassergesetz NRW) unterliegt und der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist. Dies gilt z. B. auch für Garagen-, Carport- und Hofflächen.
Die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt Beverungen muss auch unter amtshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten (z. B. wegen möglicher Vernässungsschäden auf dem Nachbargrundstück) eine ordnungsgemäße Regenwasserbeseitigung sicherstellen. Es obliegt grundsätzlich der Stadt Beverungen, anfallendes Niederschlagswasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Regen- bzw. Mischwasserkanal) zu betreiben.
Abwassertechnische Investitionen der Stadt in einen Regen- bzw. Mischwasserkanal dürfen nicht nachträglich entwertet werden, indem Grundstücke nicht an einen Regen- bzw. Mischwasserkanal angeschlossen oder nachträglich wieder abgekoppelt werden. Die öffentliche Kanalisation kann nur dann sinnvoll erstellt und betrieben werden, wenn sie auch in dem vorgesehenen Maße einheitlich benutzt wird.
Der Grundstückseigentümer kann das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser deshalb nicht auf seinem Grundstück versickern oder ortsnah direkt in ein Gewässer einleiten, wenn die Gemeinde einen Regenwasserkanal vor seinem Grundstück gebaut hat. Dies gilt grundsätzlich auch bei Mischwasserkanalnetzen.
Hinweise zur Regenwassernutzung
Die Überlassungspflicht für das Niederschlagwasser bezieht sich nicht auf den Teil des Regenwassers, welcher beispielsweise zur Gartenbewässerung oder zum Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) verwendet wird. Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dies der Stadt Beverungen (Abwasserwerk) vorher anzuzeigen.
Die Stadt Beverungen räumt dem Grundstückseigentümer entsprechend den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung darüber hinaus die Möglichkeit ein, den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Leitung auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns (Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen, Tel. 05273/392-300).
Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Die Betriebsleitung