Informationen des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen
Kanaluntersuchungen in Wehrden
Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen informiert darüber, dass ab Montag, 22.05.2023, in Wehrden die öffentlichen Mischwasserkanäle gereinigt werden. Nach der Reinigung werden die Kanäle mit einer TV-Kamera untersucht. Die Arbeiten werden durch die Fachfirma Kanal-Türpe, Blomberg, durchgeführt und voraussichtlich ca. 3 Wochen dauern. Im Zuge dieser Arbeiten ist es möglich, dass es durch die eingesetzten Fahrzeuge zu einem erhöhten Lärmaufkommen und zu vereinzelten Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Die Abwasserkanäle werden mit Hilfe des Hochdruckspülverfahrens gereinigt. Daher kann es im Rahmen dieser Arbeiten zu Rückstoßeffekten in den Hausanschlussleitungen kommen, wodurch geringfügig Wasser aus der Toilette oder einem Waschbecken gedrückt wird. Dies kann zu Verschmutzungen in den betroffenen Räumen führen. Es wird deshalb empfohlen, Toilettendeckel geschlossen zu halten. Das Abwasserwerk bittet darauf zu achten, dass möglichst keine Fahrzeuge auf Schachtdeckeln geparkt werden und um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen.
Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Die Betriebsleitung
Presseinformation der Stadtwerke Beverungen GmbH sowie des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen zur Wasserpreis- und Abwassergebührenentwicklung
Die Stadtwerke Beverungen GmbH informiert darüber, dass die Wasserpreise auf Grund verschiedener Randbedingungen zum 01.01.2023 angepasst werden. Hintergrund sind insbesondere die deutlichen Preissteigerungen im Baubereich, die erheblichen Preissteigerungen für die Energieversorgung im Bereich der Wassergewinnung und -verteilung sowie anstehende Investitionen. Im Bereich der Wasserversorgung ist allein für das kommende Jahr 2023 eine Investitionssumme von ca. 1,2 Millionen € vorgesehen.
Besonders zu nennen sind hier die erforderliche Leitungserneuerungen im Bereich der Oberen Hauptstraße sowie der Schildstraße in Dalhausen mit insgesamt ca. 650.000 € sowie der Erneuerung der Wasserleitung vom Hochbehälter Herstelle in das Ortsnetz mit ca. 290.000 €.
Der Arbeitspreis erhöht sich in den Beverunger Ortsteilen Herstelle und Würgassen, welche ihr Wasser von der Stadt Bad Karlshafen erhalten, auch durch steigende Wasserbezugskosten von 2,34 €/m³ auf 2,90 €/m³. In der Kernstadt Beverungen sowie den übrigen durch die Stadtwerke mit Wasser versorgten Ortsteilen erhöht sich der Preis von 1,66 €/m³ auf 2,01 €/m³. V. g. Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %. Das Preisblatt der Stadtwerke Beverungen GmbH ist auf der Homepage der Stadtwerke unter www.stadtwerke-beverungen.de, Rubrik Wasser - Infos und Downloads sowie der Homepage der Stadt Beverungen unter www.beverungen.de einzusehen. Die sich aus der Endabrechnung ergebenden neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 werden automatisch angepasst. Die Stadtwerke hoffen auf Verständnis für die erforderlichen Preisanpassungen, zumal tlw. Leitungen ausgetauscht werden, welche älter als 60 – 70 Jahre und somit reparaturanfällig sind. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Wasserversorgungssituation und damit der Daseinsvorsorge in der Stadt Beverungen.
Abwassergebühren
Durch eine kurzfristige Änderung von § 6 des Kommunalabgabengesetz NRW und eine für das Jahr 2022 durchgeführte Abwassergebührenkalkulation ergeben sich neue Gebührensätze. Ergebnis für das Jahr 2022 ist eine Senkung der Schmutzwassergebühr von 3,56 €/m³ auf 3,43 €/m³ sowie eine Steigerung bei der Niederschlagswassergebühr von 0,43 €/m² auf 0,60 €/m² niederschlagswassergebührenrelevanter Fläche/Jahr. Während die Grundgebühr für einen Schmutz- bzw. Mischwassergrundstücksanschluss in Höhe von 6,75 €/Monat unverändert bleibt, steigt die Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben sowie von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen von 29,40 €/m³ auf 38,77 €/m³. Hintergrund für die veränderte Verteilung bei den Gebühren ist eine sich aus der Kalkulation ergebende detailliertere Kostenzuordnung und Kostenaufschlüsselung.
Für einen Musterhaushalt mit einem Schmutzwasseranfall in Höhe von 120 m³ und einer niederschlagswassergebührenrelevanten Fläche von 200 m² ergibt sich für das Jahr 2022 eine leichte Gebührensteigerung in Höhe von ca. 18,- € gegenüber den Vorjahren. Das Abwasserwerk informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass die Abwassergebühren trotz deutlichem Rückgang bei der Schmutzwassermengenentwicklung seit dem Jahr 2010 stabil geblieben sind.
Für das laufende Jahr 2022 sind seitens der Gebührenzahler monatliche Abschläge als Vorausleistungen bezahlt worden. Die Endabrechnung mit den neuen Gebührensätzen für das Jahr 2022 erfolgt im Laufe des Januar 2023. Durch eine Systemumstellung in der Abrechnung wird die bislang gegebene monatliche Fälligkeit zur Zahlung der Vorausleistungen von einer monatlichen auf eine vierteljährliche (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) Fälligkeit umgestellt. Hierüber werden die Wasser- und Abwasserkunden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 noch einmal separat informiert.
Information des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen
Flächenbefestigungen und Anschluss an die öffentliche Regen- bzw. Mischwasserkanalisation
Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen weist darauf hin, dass sämtliches Niederschlagswasser, welches bei Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, der so genannten Abwasserüberlassungspflicht (§ 44 Landeswassergesetz NRW) unterliegt und der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist. Dies gilt z. B. auch für Garagen-, Carport- und Hofflächen.
Die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt Beverungen muss auch unter amtshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten (z. B. wegen möglicher Vernässungsschäden auf dem Nachbargrundstück) eine ordnungsgemäße Regenwasserbeseitigung sicherstellen. Es obliegt grundsätzlich der Stadt Beverungen, anfallendes Niederschlagswasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Regen- bzw. Mischwasserkanal) zu betreiben.
Abwassertechnische Investitionen der Stadt in einen Regen- bzw. Mischwasserkanal dürfen nicht nachträglich entwertet werden, indem Grundstücke nicht an einen Regen- bzw. Mischwasserkanal angeschlossen oder nachträglich wieder abgekoppelt werden. Die öffentliche Kanalisation kann nur dann sinnvoll erstellt und betrieben werden, wenn sie auch in dem vorgesehenen Maße einheitlich benutzt wird.
Der Grundstückseigentümer kann das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser deshalb nicht auf seinem Grundstück versickern oder ortsnah direkt in ein Gewässer einleiten, wenn die Gemeinde einen Regenwasserkanal vor seinem Grundstück gebaut hat. Dies gilt grundsätzlich auch bei Mischwasserkanalnetzen.
Hinweise zur Regenwassernutzung
Die Überlassungspflicht für das Niederschlagwasser bezieht sich nicht auf den Teil des Regenwassers, welcher beispielsweise zur Gartenbewässerung oder zum Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) verwendet wird. Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dies der Stadt Beverungen (Abwasserwerk) vorher anzuzeigen.
Die Stadt Beverungen räumt dem Grundstückseigentümer entsprechend den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung darüber hinaus die Möglichkeit ein, den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Leitung auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns (Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen, Tel. 05273/392-300).
Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Betriebsleiter