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Regen- und Brunnenwassernutzung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerkes der Stadt Beverungen beraten Sie u. a. auch hinsichtlich der Nutzung von Regen- und Brunnenwasser für die Gartenbewässerung, Toilettenspülung usw.

Hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass grundsätzlich der gesamte Bedarf an Wasser auf einem Grundstück, welches an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, ausschließlich aus dieser Anlage zu decken ist (Benutzungszwang).

Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 6 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserleitung – und über die Abgabe von Wasser – öffentliche Wasserversorgung – der Stadt Beverungen – Wasserversorgungssatzung (WaVS) vom 20.11.2015.

Ein Grundstückseigentümer wird vom sog. Benutzungszwang auf seinen Antrag hin befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann (§ 7 WaVS).

Darüber hinaus räumt die Stadt Beverungen im Einvernehmen mit der Stadtwerke Beverungen GmbH dem Grundstückseigentümer im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. Dies bezieht sich insbesondere auf die Nutzung von Regen- oder auch Grundwasser für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung oder den Betrieb von Waschmaschinen.

Hier stehen folgende Download-Angebote für Sie zur Verfügung:

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