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Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Das Land NRW regelt in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013), dass die sog. Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen bis Ende 2015 bzw. bis Ende 2020 durchgeführt werden müssen. Für die Stadt Beverungen bedeutet das, dass für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die in Wasserschutzgebieten liegen, häusliche Abwässer ableiten und vor 1965 errichtet wurden bzw. industrielle oder gewerbliche Abwässer ableiten und vor 1990 errichtet wurden, bis Ende 2015 geprüft werden müssen. Welche Straßen bzw. Grundstücke hiervon betroffen sind, kann der unten stehenden Aufstellung entnommen werden.

Darüber hinaus sind außerhalb von Wasserschutzgebieten bestehende Abwasserleitungen bis Ende 2020 zu überprüfen, die industrielle oder gewerbliche Abwässer fortleiten.

 

Folgende Punkte werden durch die vom nordrhein-westfälischen Landtag 2013 verabschiedete Verordnung geregelt:

  • Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610.
  • Der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter dem Link: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa
  • In Wasserschutzgebieten gelten folgende Prüffristen:
    für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, der 31.12.2015.
    Alle anderen Abwasserleitungen, welche häusliche bzw. industrielle/gewerbliche Abwässer ableiten, müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind weiterhin bis spätestens zum 31.12.2020 solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
  • Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung gem. Anlage 2 der SüwVO Abw NRW 2013 zu dokumentieren. Die Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt Beverungen - Abwasserwerk - durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen.
  • Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen. Bei mittleren Schäden ist eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Bagatellschäden sind in der Regel nicht zu sanieren.

 

Im Wasserschutzgebiet Beverungen-Kernstadt sind folgende Straßen bzw. Grundstücke von der Funktionsprüfung betroffen:

  • Am Kapellenberg (ausgenommen Haus- Nr. 32, 34, 36, 38)
  • Am Kreuzberg
  • Am Mühlengraben
  • Auf den Äckern
  • Bevertrift
  • Birkenstraße 1
  • Dalhauser Straße (ausgenommen Haus-Nr.4, 6, 8)
  • Fasanenweg
  • Hersteller Straße (ausgenommen Haus-Nr. 30, 30 a, 32, 55)
  • Hinterm Brink
  • Holster-Mühle-Weg
  • Im kleinen Feld (ausgenommen Haus-Nr. 20, 22, 24, 24 a)
  • Jahnweg
  • Johannes-Diedrich-Straße
  • Liboristraße
  • Lindenstraße (ausgenommen Haus-Nr. 2, 4, 4 a, 6, 8, 10)
  • Meyerfeldstraße
  • Soestertal
  • St. Floriansweg
  • Templinerweg
  • Unterm Eisberg
  • Zum Buchholz
  • Zum Sonnenhügel

 Im Wasserschutzgebiet Beverungen-Roggenthal/Hohenstein die Bereiche:

  • "Gut Oeserborn"
  • "Forsthaus Hohenstein"

 

Durch die Landesverordnung werden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten aufgefordert, die Funktionsprüfungen ihrer privaten Abwasserleitungen durchführen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerks der Stadt Beverungen unter der Telefon-Nr. 05273/ 392-300 gerne zur Verfügung.