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Garten- und Außenwasserzählernutzung

Informationen über die Nutzung von Garten- bzw. Außenwasserzählern

Die Abwassergebührenpflichtigen haben durch den Einbau eines Gartenwasserzählers die Möglichkeit, eine Minderung der für die Schmutzwassergebührenermittlung relevanten Wassermenge geltend zu machen.   

Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Es fallen keine Abwassergebühren an, da das genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar und ist in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal einzuleiten. Die Befüllung von Pools darf daher nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen!

Prüfen Sie - als Gebührenpflichtiger - bitte vorab, ob sich dieser Einbau lohnt. Derzeit sparen Sie 3,43 € Abwassergebühr je 1m³ (1000 Liter) Wasser, welches Sie im Garten verwenden. Dies entspricht ca. 100 Gießkannen, so dass Ihre Ersparnis ca. 3,4 Cent pro Gießkanne beträgt. Demgegenüber stehen die Kosten für den Zählereinbau.  

Der Nachweis der Minderungs- bzw. Absetzungsmengen ist grundsätzlich durch einen eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Bei dessen Installation ist folgendes zu beachten:

1.       Zählerart und Größe

Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die dem Mess- und Eichrecht entsprechen.

2.       Eichfrist

Der Gartenwasserzähler muss in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess- und EichVO) alle 6 Jahre erneut geeicht werden oder durch einen neuen Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung der Herstellerin oder des Herstellers ersetzt werden. Aus der Konformitätserklärung muss sich ergeben, dass der Wasserzähler messrichtig funktioniert. Für das Auswechseln ist der Gebührenpflichtige selbst verantwortlich, er trägt die entsprechenden Kosten.

3.       Anforderung an den Einbau

Der erstmalige Einbau eines privaten Wasserzählers in eine bestehende Trinkwasserhausinstallation stellt eine wesentliche Veränderung im Sinne von § 12 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dar. Dementsprechend muss der Einbau durch eine Fachfirma durchgeführt werden, welche im Installateur-Verzeichnis der Stadtwerke Beverungen GmbH geführt ist (siehe Anhang).

Die gültigen Regeln der Technik, insbesondere die DIN 1988-200 (Techn. Regeln für Trinkwasser-Installationen) in der jeweilig gültigen Fassung sind einzuhalten. Der Zapfhahn zur Entnahme ist außerhalb des Gebäudes anzubringen. Es dürfen keine Einleitstellen in die Kanalisation (z. B. Toiletten, Waschbecken, Bodeneinläufe) in der Nähe der Zapfstelle für die Gartenbewässerung vorhanden sein.

Zähler zum Anschrauben am Zapfhahn (sog. Ventil- oder Zapfhahnzähler) werden nicht anerkannt.

4.       Anmeldung des Gartenwasserzählers beim Abwasserwerk der Stadt Beverungen

Der Einbau eines Gartenwasserzählers muss beim Abwasserwerk Beverungen angezeigt werden. Wir prüfen im Rahmen eines Abnahmetermins die korrekte Installation. Der Zähler wird nach Abnahme in unser Abrechnungsprogramm übernommen und bei der jährlichen Ablesung erfasst.

Melden Sie sich dazu bitte unter:

  •    Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Blankenauer Str. 15, 37688 Beverungen
  •    oder per Mail: info-abwasserwerk@beverungen.de
  •    oder unter der 05273/ 392 300

Nicht angemeldete Gartenwasserzähler sowie Zähler, dessen Eichfrist abgelaufen ist, können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.

Ihr Abwasserwerk der Stadt Beverungen